Geschichte und Entwicklung
Die Einzelkanzlei von Helmut Bleier mit Sitz in Kronberg im Taunus konzentriert sich auf die Bereiche Zollrecht und Außenhandelsrecht. Bei grenzüberschreitenden Mandaten arbeitet Rechtsanwalt Bleier intensiv mit spezialisierten Zollberatern im europäischen Ausland zusammen, z.B. mit Pals & van der Laan in Holland, Sorainen Law Offices in Lettland oder mit Malcolm Grant in England.
Kanzleiphilosophie
Die Philosophie des Einzelanwalts lautet: „Nicht die Größe der Kanzlei ist entscheidend, sondern die Fachkompetenz im Spezialgebiet.“
Rechtsgebiete und Mandate
Das alleinige Arbeitsgebiet von Helmut Bleier ist das Zollrecht und Außenhandelsrecht. Zu diesem Kompetenzbereich gehören auch das Exportkontrollrecht, das Zolltarifrecht, das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, das Agrarmarktordnungsrecht, das Verbrauchsteuerrecht und das Antidumpingrecht. Dabei begleitet er seine Mandanten von der konzeptionellen Beratung bis zum Revisionsverfahren oder zum Europäischen Gerichtshof. Die Mandanten der kleinen Praxis sind Unternehmen jeglicher Größe, Importeure und Exporteure.Ein Branchenschwerpunkt liegt in der Lebens- und Genussmittelindustrie. Die Dinter GmbH wurde in einem EuGH-Verfahren um Fruchtsäfte mit Zuckerzusatz vertreten. Auch große Software- und Hightech-Konzerne werden von der Einzelkanzlei betreut, daneben Unternehmen aus der Mineralienbranche. Helmut Bleier wird häufig als Experte zu anderen Mandaten hinzugezogen, z.B. in Strafprozessen wegen Steuerhinterziehung (Verbrauchsteuern).
Veröffentlichungen:
Helmut Bleier
Frankfurter Str. 44
61476 Kronberg
Telefon: 06173 - 96 31 96
Telefax: 06173 - 96 31 97
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